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Der Orden wird verliehen nach 25 jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
oder für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
oder für 25-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
oder für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
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