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Der Orden wird verliehen nach mindestens 11- jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, oder
für eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, oder für 25-jährige
ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens
11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen wird, oder für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK
angeschlossenen Gesellschaft.
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